Das E-Rezept ist etabliert. Ab 01. Januar 2024 ist das elektronische Rezept verpflichtend. Es gilt vorerst nur für apotheken- bzw. verschreibungspflichtige Arzneimittel. Betäubungsmittel, Verbandsstoffe, Teststreifen, Hilfsmittel wie Lanzetten, Inkontinenzhilfen oder Bandagen werden weiter wie bisher auf rosa Rezept verordnet.