Die elektronische Patientenakte wurde ab 1. Jan. 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digital unterstützten Medikatonsprozesses. Wer ePA nicht nutzen möchte, kann dem wiedersprechen (Opt-Out-Regelung).